erschienen am 11.03.2024 Bayerischer Krankenhausplan 2024 veröffentlicht

BKG kündigt interaktive Landkarte zum Krankenhausstrukturwandel in Bayern an

Bayerischer Krankenhausplan 2024 veröffentlicht

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) weist darauf hin, dass zwischenzeitlich der fortgeschriebene Bayerische Krankenhausplan 2024 veröffentlicht ist.

Roland Engehausen, Geschäftsführer der BKG, sieht im neu veröffentlichten Krankenhausplan erste Schritte zu künftigen Strukturveränderungen in der bayerischen Krankenhauslandschaft im Zuge des medizinisch-pflegerischen Fortschritts und des Fachkräftemangels, die während der Corona-Pandemie zurückgestellt werden mussten: „Die Krankenhäuser in Bayern haben im letzten Jahr bereits spürbar damit begonnen, sich auf erforderliche Veränderungsprozesse einzustellen. Erste Anpassungen wurden bereits umgesetzt und sind im neuen Krankenhausplan sichtbar. Es erfolgte eine Anpassung auf neue Leistungsanforderungen etwa durch den Ausbau von Kapazitäten in der insbesondere teilstationären psychosomatischen Versorgung. In anderen Leistungsbereichen, wie der stationären Allgemeinchirurgie, gab es erste stationäre Kapazitätsrückgänge, auch weil ambulante Operationen verstärkt möglich sind. Ein Trend zu höherer Spezialisierung ist erkennbar.“

BKG-Vorständin und Landrätin Tamara Bischof betont: „Wir bewerten es positiv, dass sich die Krankenhäuser bereits auf den Weg zu einem bedarfsgerechten Strukturwandel machen und nicht auf die Krankenhausreform des Bundes warten, die ins Stocken geraten ist. Besorgniserregend ist aber, dass es bereits im letzten Jahr auch Fachabteilungs- bzw. Standortschließungen gab, die in erster Linie auf den enormen Kostendruck der Kliniken zurückzuführen sind“. Landrätin Bischof ergänzt: „Die aktuelle finanzielle Schieflage der Krankenhäuser seit 2022 – insbesondere durch fehlende Inflationsausgleiche – führt nicht nur dazu, dass im letzten Jahr etwa 8 von 10 Krankenhäusern mit Defiziten zu kämpfen haben, sondern führt auch zu einem kalten Strukturwandel aufgrund von Rekorddefiziten.

Mit Blick auf dieses Jahr geht die BKG von größeren Veränderungen in der Krankenhauslandschaft aus. Diese Veränderungen lassen sich oftmals nicht aufhalten, bis der Bund mit seiner enorm komplexen Krankenhausreform fertig ist, die nach aktuellem Stand ab 2025 in mehreren Schritten eingeführt werden soll und erst ab 2027 vollständig wirken kann. Neben dem erforderlichen Strukturwandel bezüglich des Fortschritts in der Medizin, digitaler Möglichkeiten wie Telemedizin sowie dem demographischen Wandel befürchtet die BKG allerdings, dass in den nächsten Monaten Leistungskürzungen aus Kostendruck dominieren werden. „Während die Krankenhäuser einerseits richtigerweise hohe Tarifsteigerungen in 2024 zu finanzieren haben, läuft zeitgleich der bisherige Hilfsfonds zum Ausgleich inflationsbedingter Kostensteigerungen am 30. April völlig ersatzlos aus. Die bedrohliche Defizitsituation wird sich unter dem Strich in diesem Jahr sogar nochmals verschärfen, wodurch Einschnitte in der Versorgung kaum zu verhindern sind“, erläutert Engehausen und fordert den Bund auf: „Wir benötigen eine Regelung für 2024, die sich in den Bilanzen der Krankenhäuser positiv abbildet. Mit vorgezogenen Auszahlungen bestehender Ansprüche und vagen Absichtserklärungen der Bundespolitik, die Finanzierungsregelungen vielleicht ab 2025 etwas anpassen zu wollen, kann keine Insolvenz verhindert werden.“  

Hoffnung setzt die BKG auf die geplanten Möglichkeiten der Umwandlung von bisherigen Krankenhäusern in sogenannte ambulant-stationäre Versorgungseinrichtungen, die der Bund mit der Abkürzung „Level 1i“ in seiner Reform beschreibt. Dafür würden sich aus Sicht der BKG mehrere Standorte in Bayern eignen, sofern die integrierte Notfallversorgung verlässlich geklärt ist. Dazu fordert Landrätin Bischof: „In Bayern gibt es in mehreren Regionen bereits Pläne für solche integrierten Versorgungskonzepte, die öffentlich diskutiert werden. Die Krankenhausträger benötigen Klarheit für die künftigen Rahmenbedingungen solcher integrierten Versorgungseinrichtungen, auch um die Veränderungen den Bürgerinnen und Bürgern verbindlich erläutern zu können. Wir fordern seit Monaten, dass der Bund diese Regelungen, die nicht mit der großen und komplexen Krankenhausreform verbunden werden müssen, sofort im Gesetz zu regeln.“

Um einen transparenten Einblick in die Veränderungen der bayerischen Krankenhausversorgung zu ermöglichen, arbeitet die BKG derzeit an einer interaktiven Karte, in der Veränderungen künftig transparent abgebildet werden. „Wir planen eine Veröffentlichung der Landkarte zum Krankenhausstrukturwandwandel in Bayern im Laufe des zweiten Quartals dieses Jahres auf der Homepage der BKG, die auch in den kommenden Jahren die Entwicklungen jeweils aktuell abbilden soll“, kündigt Landrätin Bischof an und betont: „Ein Strukturwandel geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit verständlicher Kommunikation und Transparenz. Dazu möchten wir einen Beitrag leisten.“

Der neue Krankenhausplan für das Jahr 2024 ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie auf der Homepage der BKG zu finden.

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