erschienen am 11.11.2023 Bayerns Kliniken setzen jetzt auf den Bundesrat

Gemeinsame Pressemitteilung von BKG und VKD – Landesgruppe Bayern

Seit Wochen mahnen Krankenhausverantwortliche beim Bundesgesundheitsminister kostendeckende Erlöse für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten an. Bis Ende 2023 werden laut Berechnungen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) seit 2022 alleine die Krankenhäuser im Freistaat ein Defizit von über 1,4 Mrd. Euro durch nicht ausgeglichene Inflationskosten für den laufenden Klinikbetrieb verkraften müssen. Dabei sind die befristeten Hilfsfondsgelder, die der Bund anstelle einer regulären Erlöserhöhung bereitstellt, darin schon berücksichtigt worden.

Bereits heute sind Krankenhausinsolvenzen Realität. Mit Blick auf den 30. April 2024, wenn auch der Hilfsfonds auslaufen soll, droht ein unkoordiniertes Kliniksterben. „Der 30. April nächsten Jahres könnte zum Tag des Krankenhaussterbens werden, wenn jetzt nicht gehandelt wird“, sagt dazu Roland Engehausen, Geschäftsführer der BKG.

Um die Patientenversorgung weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können, appellieren Bayerns Krankenhäuser erneut für die sofortige und dauerhafte Refinanzierung der nachgewiesenen Kostensteigerungen. Allerdings lehnt die Bundesregierung dies bisher weiter strikt ab. Vielmehr verweist Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf reine Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser, in dem Erlösansprüche von den Krankenkassen früher an die Kliniken gezahlt werden könnten.
Aus Sicht von Dr. Thomas Weiler, Vorsitzender des Verbandes der Krankenhausdirektoren – Landesgruppe Bayern (VKD) ist dies ein Taschenspielertrick:
„Wenn bestehende Ansprüche nur etwas früher ausbezahlt werden, wird damit keine Insolvenz verhindert, weil das Defizit weiterhin bestehen bleibt. Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach wäre etwa so, als wenn ein Arbeitnehmer sein Weihnachtsgeld als Vorschuss früher ausgezahlt bekäme.“

Weil der Bund, der für die auskömmliche Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist, durch die offenkundige Unterfinanzierung Insolvenzen offenbar bewusst in Kauf nimmt, liegen die Hoffnungen und Erwartungen der Krankenhäuser in Bayern nun im Bundesrat. Dort wird derzeit das Krankenhaustransparenzgesetz beraten, in dem auch die unzulänglichen Liquiditätshilfen geregelt werden sollen.

Aus Sicht von BKG und VKD – Landesgruppe Bayern ist es notwendig, dass der Bundesrat dieses Gesetz ablehnt und Nachbesserungen fordert.
Die im Krankenhaustransparenzgesetz vorgeschlagenen Liquiditätshilfen müssen in eine echte Erhöhung der Erlöse für die Krankenhäuser um mindestens 4 % umgewandelt werden, weil viele Krankenhäuser ansonsten die vom Bund geplante Krankenhausreform ab 2027 nicht mehr erleben werden“, fordert Dr. Thomas Weiler.

Doch auch das mit dem Krankenhaustransparenzgesetz geplante sogenannte Transparenzregister ist aus BKG- und VKD-Sicht eine Mogelpackung:
„Transparenz über das Leistungsangebot und die Versorgungsqualität von Krankenhäusern für Patientinnen und Patienten ist wichtig. Wir engagieren uns dafür seit Jahren beispielsweise mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis und freiwilligen Landesverfahren zur Qualitätssicherung. Die jetzigen Pläne vom Bund erhöhen aber nur die Bürokratie durch neue Statistikmeldungen und blendet zudem wichtige Qualitätsdaten aus Patentensicht völlig aus. Dies hilft Patientinnen und Patienten überhaupt nicht. Indem der Bund eine theoretische Zuordnung von Leistungsgruppen je Krankenhaus vornehmen möchte, die weder mit der Landeskrankenhausplanung noch mit der praktischen Versorgungsrealität übereinstimmt, droht eine Verunsicherung von Patientinnen und Patienten“, erläutert Roland Engehausen die grundsätzliche Kritik am Krankenhaustransparenzgesetz.

In dieser Woche hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfohlen, den Vermittlungsausschuss zum Krankenhaustransparenzgesetz anzurufen.
„BKG und VKD – Landesgruppe Bayern begrüßen diese Entscheidung des Gesundheitsausschusses und erwarten, dass der Bundesrat dieser Empfehlung im Plenum folgen wird. Im Vermittlungsausschuss besteht dann die Chance, dass Bund und Länder gemeinsam die akuten Finanzprobleme in der Krankenhausversorgung lösen und ein Transparenzgesetz mit echtem Patientennutzen auf den Weg bringen“, betonen Engehausen und Weiler unisono und ergänzen: „Wir sind sicher, dass der Freistaat Bayern unsere Position unterstützen wird und vertrauen dabei auch auf unsere neue bayerische Gesundheitsministerin, Judith Gerlach.“

Hintergrund:

Im internationalen Vergleich liegen die Kosten je Behandlungsfall im Krankenhaus in Deutschland deutlich niedriger, als z. B. in der Schweiz, Dänemark, Großbritannien oder auch Frankreich. Nach BKG-Berechnungen ist seit 2022 zusätzlich eine inflationsbedingte Finanzierungslücke von min. 4 % aufgelaufen, die bei den regulären Erlösen je Behandlung nicht berücksichtigt wird. Gleichzeitig sind die stationären Behandlungszahlen in den letzten Jahren aufgrund des medizinischen Fortschritts gesunken und werden 2023 gegenüber 2019 nach aktuellen BKG-Hochrechnungen um 13 % niedriger liegen, weshalb aus Sicht der BKG genügend Finanzmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden wären, um die die Inflation bei den Erlösen je Behandlungsfall vollständig auszugleichen und die höheren Fixkostenanteile zu berücksichtigen. Derzeit verbietet allerdings eine bundesgesetzliche Regelung entsprechende Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.

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