erschienen am 22.12.2023 Erhöhung der Krankenhausinvestitionen im Freistaat Bayern auf 800 Mio. Euro für 2024

Erster Schritt zur Erfüllung des Koalitionsvertrages für die bayerischen Krankenhäuser

Erhöhung der Krankenhausinvestitionen im Freistaat Bayern auf 800 Mio. Euro für 2024

Im Rahmen der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2024 zwischen dem Freistaat und den Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern lag einer der Schwerpunkte auf der Anhebung der Krankenhausinvestitionen in Bayern. In den Verhandlungen wurde sich auf eine deutliche Anhebung der Mittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Bayern um 156,6 Mio. Euro auf insgesamt 800 Mio. Euro zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung in den Krankenhäusern geeinigt.

„Die Erhöhung der Krankenhausinvestitionen um rund 24 % ist ein starkes Zeichen, aber nur der erste Schritt zur Erfüllung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Krankenhausmilliarde. Weiterhin tragen die Kommunen die Hälfte der Krankenhausumlage, was in den kommunalen Haushalten zu einer enormen Belastung führt. Künftig ist auch eine Strukturdebatte zur Aufteilung der Mittel in der Krankenhausumlage erforderlich. Viele Kommunen müssen leider zunehmend auch Betriebskostendefizite für die Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft ausgleichen, weil die Betriebskosten seit 2022 stärker steigen als die Erlöse je Behandlung, für die Bund und Krankenkassen zuständig sind“, sagt die 1. Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Frau Landrätin Tamara Bischof.

Aus Sicht der BKG ist die frühzeitige Erhöhung der Krankenhausinvestitionen bereits für 2024 dringend zur Versorgungssicherheit erforderlich und ein bedeutsamer Schritt. Bundesweit liegen 2024 die Investitionen für Krankenhausstrukturen in Bayern auf einem Spitzenniveau. Allerdings erfüllt auch der Freistaat wie bisher alle Bundesländer noch nicht die erforderliche Investitionsquote, die nach Berechnungen der BKG bei etwa einer Milliarde Euro im nächsten Jahr liegen würde. Bei dieser Berechnung berücksichtigt die BKG, dass der Freistaat auch weitere Investitionsfinanzierungen beispielsweise für die Uniklinika und über spezielle Förderprogramme z. B. für Krankenhäuser im ländlichen Raum zur Verfügung stellt.

Aufgrund der Unsicherheiten durch die angekündigte und ins Stocken geratene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach plädiert die BKG dafür, die Erhöhung der Mittel bedarfsgerecht insbesondere über höhere Pauschalmittel einzusetzen, die die Krankenhäuser für Wiederbeschaffungen und Ergänzungsbeschaffungen beispielsweise für Medizintechnik, energetische Sanierungen oder Investitionen in die IT-Infrastruktur benötigen. „Durch eine deutliche Erhöhung der Pauschalmittel würden alle Krankenhäuser im Freistaat sofort profitieren können unabhängig von einzelnen längerfristigen Baumaßnahmen, bei denen auch Strukturveränderungen durch die künftige Krankenhausreform zu beachten sind. Dies ist gerade jetzt wichtig, weil die Krankenhäuser mit erheblichen Defiziten aus der Betriebskostenfinanzierung zu kämpfen haben und die Träger nicht zusätzlich für Ersatzinvestitionen aufkommen können“, sagt dazu der Geschäftsführer der BKG, Roland Engehausen und ergänzt mit Blick auf den Klimaschutz: „Wir plädieren zudem dafür, die inhaltlich sinnvolle Green Hospital Plus Initiative des Freistaats künftig mit monetären Mitteln zu hinterlegen.“

In der mittelfristigen Zukunft erwartet die BKG einen enormen Umbau der Krankenhausstrukturen in Deutschland und auch im Freistaat. Neben der CO2-Neutralität, die die Kliniken aufgrund der hohen Energieverbrauche besonders trifft, stellt der demografische Wandel eine enorme Herausforderung dar. In den kommenden Jahren wird es immer schwieriger werden, die benötigten Fachkräfte zu gewinnen und gleichzeitig wird der Versorgungsbedarf bei einer zunehmenden Zahl älterer Menschen weiter steigen. Dies betrifft das Gesundheitswesen an jeder Stelle, weshalb eine verstärkte Prävention, gezieltere Patientensteuerung und noch effizientere Versorgungsstrukturen und Behandlungsabläufe erforderlich werden. Es werden erhebliche Standort-Umbaumaßnahmen, neue ambulant-stationäre Strukturen und eine verstärkte digitale Vernetzung erforderlich werden. Dazu wird ein enormes zusätzliches Investitionsvolumen benötigt, welches die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf bundesweit 50 Milliarden Euro kalkuliert, die über ein zweckgebundenes Sondervermögen über die kommenden zehn Jahre gemeinsam von Bund und Ländern bereitgestellt werden sollten.

Für 2024 schaut die BKG mit Sorge in erster Linie auf die Betriebskostenfinanzierung. Die Unterfinanzierung in der regulären Vergütung über den sogenannten Landesbasisfallwert seit 2022 wird nur noch bis April 2024 teilweise durch einen ersatzweise bereitgestellten Hilfsfonds abgefedert, der dann ausläuft. Anschließend schlägt die Unterfinanzierung in den Betriebskosten aufgrund einer im internationalen Vergleich deutlich zu niedrigen Vergütung je Behandlungsfall komplett auf die Krankenhäuser durch. „Wir unterstützen daher die Forderung der Bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach nach mehr Klarheit bei der Krankenhausreform und einem Soforthilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser im nächsten Jahr ausdrücklich“, betont Engehausen abschließend mit Blick auf die Versorgungssicherheit.  

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