erschienen am 23.11.2023 Krankenhausreform ist keine Existenzgarantie

Erste Einschätzung der BKG zur heutigen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

„Den Aussagen des Bundesgesundheitsministers heute, dass die geplante Krankenhausreform eine Existenzgarantie für Kliniken in Deutschland sei, widersprechen wir entschieden“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Roland Engehausen, nach der Pressekonferenz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe heute in Berlin.

„Es stellt sich vielmehr heraus, wie komplex und unsicher die Reformvorschläge in deren Auswirkungen sind. Daher ist es folgerichtig, dass nun nochmal intensiv am Arbeitsentwurf des Bundes zur Krankenhausreform mit stärkerer Einbindung der Länder gearbeitet wird.“

Zu begrüßen ist aus Sicht der BKG, dass in der heutigen Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium immerhin zugesagt wurde, dass endlich auch die Verbände eingebunden werden sollen, sobald das parlamentarische Verfahren beginnt. Diese Einbindung hätte nach Überzeugung der BKG jedoch früher erfolgen müssen, um den Reformvorschlag weniger komplex und dafür zielgenauer und praxistauglicher gestalten zu können. Außerdem fehlen nach Auffassung der BKG mutige und insbesondere schnellere Schritte, um die ambulanten Behandlungspotentiale der Krankenhäuser zu fördern.

„Mehrere Krankenhäuser stehen in den Startlöchern zur stärkeren ambulant-stationär integrierten Versorgung und müssen weiter auf konkrete rechtliche Rahmenbedingungen warten“, bedauert Engehausen.

Die BKG stellt zudem fest: „Die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform sind richtig. Aber die Auswirkungen der Reform auf Grundlage der bisherigen Arbeitsentwürfe sind in weiten Teilen extrem unklar. Ohne Nachbesserungen und einer Folgenabschätzung droht ein Blindflug ohne Not.“

Für die BKG stehen folgende fünf Punkte nun im Fokus der nächsten Wochen:

  • Erarbeitung einer Folgenabschätzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes und Überprüfung, ob die zugesagten Ziele überhaupt erzielbar wären.
  • Verlässlichere Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der Leistungsgruppenzuordnung zur Versorgungssicherheit mit zeitlich bedarfsgerechten Ausnahmeregelungen.
  • Mehr Kooperationen in der Versorgung und zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen ermöglichen.
  • Trennung der geplanten Vorhaltebudgets von der engen Abhängigkeit zur fallbezogenen DRG-Vergütung, sondern Schaffung einer echten Finanzierung von Vorhaltekosten.
  • Kritische Überprüfung der vielen neuen Vorschriften zur Vermeidung neuer überbordender Bürokratie.

Gleichzeitig aber fordern Bayerns Klinikvertreter eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Grundlage für die Krankenhäuser durch ein Vorschaltgesetz, um weitere Insolvenzen und massive Defizite zu vermeiden.

Nach Überzeugung der BKG darf nicht nur die Liquidität verbessert werden, sondern durch eine Basiserhöhung der Fallerlöse um mindestens 4 % ist ein Ausgleich der nachgewiesenen Inflationswirkungen und bei sinkenden Behandlungszahlen eine Berücksichtigung höherer Vorhaltekosten je Behandlungsfall erforderlich.

Nach aktuellen Daten der BKG liegen die stationären Behandlungen in den Krankenhäusern in Bayern dieses Jahr um 13 % unter den Zahlen aus 2019, wodurch der Bund und die Krankenkassen nachgewiesene Einsparungen haben.

Aus Sicht der BKG ist die finanzielle Lage der Kliniken derzeit so schlecht wie noch nie in den letzten Jahrzehnten. Etwa 80 % der Krankenhäuser in Bayern werden dieses Jahr rote Zahlen schreiben.

„Ohne ein Vorschaltgesetz zur Finanzstabilisierung der Krankenhäuser bis zur Wirksamkeit einer Krankenhausreform muss der Zusage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach widersprochen werden, dass diese Krankenhausreform eine Existenzgarantie für Krankenhäuser sein kann“ so Engehausen abschließend.

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