erschienen am 22.11.2024 Bayerns Kliniken schauen nach vorne und fordern Nachbesserungen an der Krankenhausreform

Heute hat der Bundesrat nach hitziger Debatte die umstrittene Krankenhausreform passieren lassen. Alle Länder haben auf dringende Nachbesserungsbedarfe hingewiesen, aber vor dem Hintergrund der Regierungskrise im Bund sahen die Länder mehrheitlich keine ausreichende Zeit, um in einem Vermittlungsausschuss diese Nachbesserungen noch bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages erreichen zu können.

Wir haben immer Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gefordert, weil es den nötigen und bereits stattfindenden Strukturwandel insbesondere im ländlichen Raum nicht einfacher macht, sondern noch schwieriger. Leider hat die Mehrheit der Bundesländer dieses Gesetz nun trotz der einhelligen Appelle nach Nachbesserungen passieren lassen“, so Landrätin Tamara Bischof, 1. BKG-Vorsitzende, die ergänzt: „Wir sehen nun eine neue Bundesregierung in der Pflicht, die handwerklichen Fehler dieser Krankenhausreform rasch nachzubessern, denn die Kliniken benötigen schnell Sicherheit bei den neuen komplizierten Regelwerken.

Roland Engehausen, BKG-Geschäftsführer, macht deutlich: „Die heute beschlossene Krankenhausreform bringt weder eine Entökonomisierung, noch Entbürokratisierung für die bayerischen Kliniken. Die massive Unterfinanzierung der Kliniken, diese beläuft sich in Bayern mittlerweile auf 2 Mrd. Euro, bleibt so bestehen.“ Und Engehausen ergänzt: „Ohne schnelle Nachbesserung sind Insolvenzen von bedarfsnotwenigen Kliniken aus wirtschaftlicher Not nicht zu vermeiden.“

Unverständlich ist aus Sicht der BKG die vertane Chance, eine echte Vorhaltefinanzierung zur Sicherstellung von Leistungsvorhaltungen rund um die Uhr auf den Weg zu bringen. Die jetzt beschlossene Vorhaltefinanzierung bleibt ein Bestandteil der Fallpauschalen und gleicht Leistungsschwankungen nicht aus. „Diese Vorhaltefinanzierung ist eine Mogelpackung, die kein Problem löst, sondern neue Probleme schaffen wird, kritisiert Engehausen und ergänzt: „Wir befürchten durch diese neue Finanzierung zunehmende Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, weil nicht mehr alle Behandlungen vollständig vergütet werden sollen.

Aus Sicht der BKG muss eine neue Bundesregierung rasch Korrekturen vornehmen:

  • Leistungsgruppen und Strukturvorgaben auf den in Nordrhein-Westfalen bereits erprobten und anerkannten Reformprozess beschränken.
  • Die Berechnung der neuen Vorhaltevergütung auf ein gezieltes fallzahlenunabhängiges Zuschlagssystem umstellen.
  • Notwenige Ausnahmen müssen in der politischen Verantwortung der Länder möglich sein, wenn ansonsten die Sicherstellung der Versorgung offenkundig bedroht ist.
  • Die in den Jahren 2022 bis 2024 entstandene Inflationslücke ist für bedarfsnotwenige Krankenhausbehandlungen endlich auszugleichen.

BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen betont:„Die bayerischen Krankenhäuser sind reformbereit, wie sie seit Jahren beweisen. Wir fordern ein Bündnis, um die stationären Behandlungsbedarfe durch bessere Versorgungssteuerung, die Stärkung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten und eine besser abstimmte Notfallversorgung soweit möglich zu senken und im Gegenzug die Erlöse je Behandlungsfall endlich ausreichend zu finanzieren. Wir können es uns nicht mehr leisten, vermeidbare Behandlungen durchzuführen, die aber massiv unterfinanziert sind. Damit sind sowohl die Krankenhäuser als auch die Krankenkassen in einem dauerhaften Defizit und die Qualität der Versorgung wird so nicht besser. Darüber werden wir weiterhin mit den Krankenkassen, dem Freistaat und einer neuen Bundesregierung sprechen.

Landrätin Tamara Bischof stellt abschließend klar: „Trotz aller Kritik am Gesetz: Wir werden uns weiterhin an die Arbeit machen und entlang des Gesetzes gemeinsam mit der Krankenhausplanungsbehörde an guten Lösungen für die Krankenhausversorgung in Bayern arbeiten.“

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