Angegliederte Institutionen
Folgende Institutionen sind der BKG angegliedert:
- Schiedsstelle Bayern nach § 18 a KHG
- Ausgleichsfonds nach § 17 a KHG bei der BKG
(Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen)
Folgende Institutionen sind der BKG angegliedert: