Die BKG stellt sich vor
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und deren Spitzenverbände in Bayern.
Die BKG wurde als Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft für das Krankenhauswesen in Bayern (seit 1947) im November 1950 gegründet. Ihr Spitzenverband auf Bundesebene ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. mit Sitz in Berlin. Sie dient satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.
Wir informieren hier über unsere Aufgaben, Mitglieder und Vereinsorgane wie Vorstand, Haupt- und Fachausschüsse sowie die Mitgliederversammlung.
Des Weiteren finden Sie nebenstehend unsere Satzung sowie das Organigramm und weitere wichtige Infos über unsere Geschäftsstelle in München.
In der Rubrik "BKG im Gesundheitswesen" lesen Sie in welchen Gremien auf Bundes- und Landesebene die BKG mit vertreten ist. Weitere Informationen über die Krankenhausversorgung in Bayern und zahlreiche, aktuell geführte Statistiken finden Sie in der Rubrik Infos & Service
Gender und Diversity
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe aller Mitarbeiter:innen mit dem Ziel, mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen. Die BKG bietet allen Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Soweit es die Tätigkeit zulässt, besteht für alle Beschäftigten die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.
Ein paritätischer Frauenanteil in den Führungspositionen wird angestrebt. Derzeit (Stand 01.04.2022) beträgt der Frauenanteil in der Geschäftsführung/stellv. Geschäftsführung 33 % und bei den weiteren Führungsfunktionen 50 %. Die Besetzung der ehrenamtlichen BKG-Gremien obliegt der Mitgliederversammlung gem. Satzung mit Berücksichtigung des Vorschlagsrechtes aus den Spitzenverbänden der Krankenhausträger. Auch in diesen Gremien wird ein ausgewogener Frauenanteil angestrebt. Derzeit (Stand 01.04.2022) beträgt der Frauenanteil im ehrenamtlichen Vorstand der BKG 33 %.
Bei der Teilnahme beispielsweise an Podiumsdiskussionen und öffentlichen Veranstaltungen achtet die BKG darauf, nicht an rein männlich besetzten Gesprächsrunden teilzunehmen bzw. als Beitrag für einen ausgewogenen Frauenanteil eine BKG-Vertreterin zu benennen. Dieser Grundsatz gilt auch für eigene Veranstaltungen.
Die Gleichbehandlung spiegelt sich auch in der geschriebenen Sprache wider. Eine gendersensible Schreibweise bietet die Möglichkeit, alle Personen unabhängig von ihrer Geschlechteridentität individuell anzusprechen. Neben der geschriebenen Sprache haben auch Bilder ihre Wirkkraft. In den Veröffentlichungen achtet die BKG auf eine ausgewogene und gleichwertige Abbildung von Menschen, um stereotypische Geschlechterrollen zu vermeiden.