Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH

Für die Ausbildung in einem Pflegeberuf bestehen in Deutschland bislang zwei unterschiedliche Wege. Es gibt den Ausbildungszweig Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinderkranken­pflege daneben den Zweig Altenpflege. Für die beiden Wege gelten unterschiedliche Ausbildungs­inhalte, Prüfungsordnungen und Finanzierungsregeln. So erfolgt im Krankenhaus­bereich die Finanzierung der Krankenpflegeausbildung nach dem Krankenhausfinanzierungs­gesetz (§ 17a KHG), während in der Altenpflege die Ausbildungskosten Teil des Pflegebudgets sind. Zusätzlich müssen die Auszubildenden in der Altenpflege noch Schulgeld entrichten. Für beide Bereiche stellt der Freistaat Bayern darüber hinaus staatliche Mittel für die Schulen bereit.

Ab dem Jahr 2020 werden die beiden unterschiedlichen Ausbildungen zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf (Pflegefachfrau/-mann) zusammengeführt. Auch die Finanzierung wird vereinheitlicht. Gesetzlich geregelt wird dies im Pflegeberufegesetz vom Juli 2017 sowie in der dazu erlassenen Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung und der Prüfungsverordnung (vom Oktober 2018). Die Finanzierung der neuen „generalistischen“ Pflegeausbildung erfolgt über eine Fondslösung. Einzahler in den Fonds sind die stationären und ambulanten Pflegeein­richtungen, die Krankenhäuser sowie die Pflegekassen und der Freistaat. Aus dem Fonds werden dann die Kosten der praktischen und theoretischen Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen finanziert.

Für die Verwaltung des Fonds hat jedes Bundesland gem. § 26 des Pflegeberufegesetzes eine sogenannte „zuständige Stelle“ einzurichten. Das Bundesland kann auch eine juristische Person des Privatrechts mit dieser Aufgabe betrauen. Der Freistaat Bayern machte frühzeitig von dieser Möglichkeit Gebrauch und übertrug die Fondsverwaltung im Oktober 2018 in einem Beleihungsakt dem Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF Bayern). Diese Gesellschaft wurde von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) als deren 100%ige Tochter zu diesem Zweck gegründet.

Die vorbereitenden Arbeiten für die Fondsverwaltung im PAF Bayern begannen im Jahr 2018. Ab dem Jahr 2020, wenn die ersten Ausbildungskurse zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann starten, gelten dann die neuen Regularien.

Kontaktdaten:

Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF)
Tal 12
80331 München
Tel. 089 2420860
E-Mail: mail@paf-bayern.de
Homepage: www.paf-bayern.de bzw. www.pflegeausbildungsfonds-bayern.com