erschienen am 03.03.2023 BKG betont Errungenschaften durch das Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz stärkt seit 10 Jahren die Belange von Menschen rund um ihre medizinische Behandlung

„In den letzten 10 Jahren wurde viel erreicht, insbesondere durch eine höhere Transparenz und die Stärkung der Rechte von Patient:innen“, so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) zum 10jährigen Bestehen des Patientenrechtegesetzes.
„Eine umfassende Aufklärung vor einer Krankenhausbehandlung und ebenso die Patientenverfügung sind nur zwei Meilensteine, die als wichtige Beispiele zu nennen sind.“ so Engehausen weiter.
Eine grundlegende Stärkung der Patientenrechte durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ von 2013 erfolgte unter anderem dadurch, dass Patientenverfügungen in der Behandlung verpflichtend zu berücksichtigen sind.
Wichtige Inhalte im Gesetz sind auch das Recht der Patient:innen auf Einsicht in deren vollständige Krankenakte. Hilfreich ist zudem, dass im Falle eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben wurde.
In vielen Krankenhäuser in Bayern gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere sogenannte unabhängige Patient:innen-Fürsprecher:innen, die mit ihrer wertvollen Arbeit eine vertrauensvolle Umgebung in Konfliktfällen zwischen den Kliniken und den Patient:innen gewährleisten.
„Als BKG begrüßen und unterstützen wir seit langem unsere Krankenhäuser bei der Etablierung von Patient:innen-Fürsprecher:innen, da wir davon überzeugt sind, dass eine vertrauensvolle Kommunikation für alle Beteiligten wichtig ist“, so Engehausen weiter.
Nach Überzeugung der Krankenhausgesellschaft darf man sich auf dem bisher Erreichten aber nicht ausruhen. Auch in den nächsten Jahren bleibt viel zu tun und zu verbessern.
Patient:innen brauchen nach Meinung der BKG eine fachkundige, aber unabhängige Unterstützung in entscheidenden Momenten ihres Lebens. „Es sollte auch ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds eingerichtet werden, wie er von Patient:innenvertretungen gefordert wird“ so der BKG-Geschäftsführer.
Die Rechte von Patient: innen gibt es schon sehr lange. Unterschiedliche Gerichtsurteile und verschiedene juristische Auslegungen schafften aber eine große Intransparenz. Daher war und bleibt die Einführung eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ vor 10 Jahren eine weitreichende und richtige Entscheidung.
Das Patientenrechtegesetz feierte am 20. Februar seinen 10. Geburtstag und es ist nach Überzeugung der BKG lohnenswert, wenn sich die verschiedensten Beteiligten im Gesundheitswesen das Wichtigste in ihrem Engagement immer wieder in den Fokus richten, die Patient:innen und deren medizinische Versorgung und Gesundung.

Die BKG beteiligte meldete sich zum 10jährigen Jubiläum per Videobotschaft an einer Aktion des Gesundheitsladen München e. V., die hier gern zur Ansicht online zur Verfügung steht:

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