157 Kliniken erhalten für ihre Beschäftigten über 79 Mio. Euro
Viele bayerische Krankenhausbeschäftigte dürfen sich über eine Neuauflage der Corona-Prämie freuen. In der Anfang April veröffentlichten bundesweiten Liste von Kliniken, die Anspruch auf die „Corona-Prämie 2.0“ haben, sind auch 157 Krankenhäuser im Freistaat mit einem Volumen von etwas über 79 Millionen Euro dabei.
Die finanzielle Anerkennung erhalten z. B. Beschäftigte aller bayerischer Universitätskliniken sowie der Maximal- und Schwerpunktkrankenhäuser in Nürnberg, München und weiteren bayerischen Großstädten, darunter auch Kliniken in sogenannten Hotspots wie beispielsweise das Klinikum Weiden oder die Kliniken Südostbayern. Ebenfalls gelistet sind viele Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung wie u. a. in Aichach, Zwiesel, Pfronten, Lindenberg im Allgäu, Kelheim, Kitzingen, Schweinfurt, Straubing, Bad Kissingen und weitere mehr.
„Etwa jedes zweite bayerische Krankenhaus war wesentlich an der Covid-Versorgung beteiligt und es ist fair, dass die Beschäftigten dieser Kliniken eine zusätzliche Prämie erhalten.“ erklärt BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen.
Die bayerischen Krankenhäuser stellen in besonderem Maße unter erschwerten Bedingungen erneut ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis. Die Zusammenarbeit zwischen großen Kliniken und den Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung hat sich auch in der Pandemie bewährt. Die gut funktionierende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit stationären Krankenhausleistungen in Bayern ist weiterhin sichergestellt.
„Eine Hauptlast lag bei Kliniken in den regionalen Hotspot-Gebieten, wodurch auch in der Covid-19-Versorgung die wohnortnahe Behandlung qualitativ hochwertig möglich war. Dies zeigt die Leistungsfähigkeit und Flexibilität der bayerischen Krankenhauslandschaft, wenn es drauf ankommt.“ betont Engehausen.
Hintergrund:
Anspruch auf eine Sonderleistung (gem. § 26d Krankenhausfinanzierungsgesetz) haben zugelassene Krankenhäuser, die im gesamten vergangenen Jahr 2020 durch die voll- oder teilstationäre Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Die Höhe der ausgeschütteten Prämie ist abhängig von der Anzahl der behandelten mit dem Corona-Virus infizierten Patientinnen und Patienten sowie der Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Krankenhauses.
Mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wurde u. a. eine Corona-Prämie für Krankenhausbeschäftigte mit einem Gesamtvolumen bundesweit in Höhe von 450 Mio. Euro neu aufgesetzt.