Krankenhausgesellschaft befürchtet fehlende digitale Kompetenz
Auf der Jahrestagung 2022 des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) am 25. April 2022 kündigte gestern Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach einen zeitnahen Start der Regierungskommission zur Krankenhausreform mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen aus den Bereichen Medizin, Epidemiologie, Ökonomie und der Rechtswissenschaften an.
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt einen zeitnahen Start, damit Kliniken ein klares Bild bekommen, um darauf ihre Zukunftskonzepte zur besseren Leistungskoordination, zur Stärkung der klinisch-ambulanten Versorgung, einer zukunftsorientierten Fachkräfteentwicklung und zur digitalen Vernetzung ausrichten können.
„Die Kliniken brauchen für den im Koalitionsvertrag genannten Transformationsprozess zeitnah ein verbindliches politisches Ziel vom Bund und den Ländern und für die Zeit des Umbruchs eine faire Budgetabsicherung“, fordert BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers.
Aus Sicht der bayerischen Kliniken besteht die große Sorge, dass in der Regierungskommission die nötige digitale Kompetenz fehlt, um eine Leistungsvernetzung für Patient:innen regional gestalten zu können.
„Wirksame Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg und Leistungsabstimmung zwischen Kliniken und Praxen funktioniert nur mit den Möglichkeiten der Digitalisierung“, betont Christina Leinhos, Geschäftsbereichsleiterin Digitalisierung und stellvertretende Geschäftsführerin der BKG.
Und sie ergänzt: „Die elektronische Fallakte muss ein Herzstück der vernetzten Gesundheitsversorgung der Zukunft über die Telematikinfrastruktur werden, um insbesondere chronisch kranke Menschen multiprofessionell und qualitätsorientiert versorgen zu können. Dies darf in der künftigen Regierungskommission nicht vergessen werden.“
Die ambitionierten digitalen Vorhaben im Gesundheitswesen der letzten Bundesregierung sind aus Sicht der BKG ins Stocken geraten, weil sie isoliert an den Versorgungsbedarfen vorbei angestoßen worden sind. Jetzt darf es aber nicht passieren, dass die Versorgung ohne die nötigen digitalen Vernetzungsgrundlagen weiterentwickelt werden.