erschienen am 22.06.2023 Panikmache der Regierungskommission zur Krankenhausreform

Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss Qualität in den Fokus seiner Krankenhausreform stellen und nicht als politischen Kampfbegriff missbrauchen

Nächste Woche sollen die Bund-Länder-Gespräche zu einer Krankenhausreform abgeschlossen werden. Doch ausgerechnet jetzt provoziert Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und seine Regierungskommission mit haltlosen Aussagen in einem neuen Papier und stempelt Krankenhäuser als einen lebensgefährlichen Ort ab. In den Kliniken stößt dies auf massiven Widerspruch.

„Die Krankenhäuser beteiligen sich seit Jahrzehnten freiwillig an den umfassendsten Qualitätssicherungsprogrammen im deutschen Gesundheitswesen und dieses Engagement wird jetzt mit den Füßen getreten“, fasst der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Roland Engehausen die Stimmung zusammen und ergänzt: „Die heutigen Aussagen von Prof. Lauterbach sind bewusste Panikmache aus politischen Kalkül, um möglichst viele seiner ursprünglichen Interessen gegen die Bundesländer durchboxen zu wollen. Anders können wir uns das Gerede über angeblich tausende vermeidbare Todesfälle nicht erklären.“

Gerade am Beispiel Schlaganfall kann die bundesweit und ganz besonders auch in Bayern laufend qualitätsgeprüfte und flächendeckende Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten nach Überzeugung der BKG mit eindrucksvollen Tatsachen belegt werden.

Bayern hat längst ein qualitätsorientiertes Versorgungssystem für Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten geschaffen, das zudem mit Hilfe telemedizinischer Netzwerke bestens funktioniert. Und selbstverständlich sind die Einrichtungen Teil einer speziellen Qualitätssicherung. Im Rahmen der datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern werden etwa 54.000 Datensätze jährlich zum Behandlungsverlauf von Patientinnen und Patienten mit akutem Schlaganfall erhoben. Seit 2021 werden zudem Behandlungsfälle mit einer sogenannten Subarachnoidal-Blutung (spezielle Form einer Hirnblutung) und intracerebraler Blutung (Einblutung in das Hirngewebe) dokumentiert, ausgewertet und beurteilt – mit nachgewiesener guter Versorgungsqualität. Ärztinnen und Ärzte konnten damit mit Hilfe telemedizinischer Netzwerke von Beginn an viel Leid von den Betroffenen abwenden, schwere Krankheitsverläufe verhindern, eine schnellere Genesung erwirken und Leben retten.

„Es ist ein Trauerspiel wie der Bundesgesundheitsminister das über viele Jahre aufgebaute und mit viel persönlichen Engagement aus den Kliniken etablierte Qualitätsverfahren völlig ignoriert und mit seinen Überlegungen Ängste schürt“ so der BKG-Geschäftsführer. „Wir dürfen uns bei solchen Aussagen nicht wundern, wenn die Menschen im Gesundheitswesen frustriert sind und dem Dienst an ihren Patienten und Patienten den Rücken zuwenden.“

Dabei ist das politische Ziel aus Sicht des BKG-Geschäftsführers durchschaubar: „Minister Lauterbach geht es darum, nun über unbelegte Vorwürfe Krankenhäuser schließen und Behandlungskapazitäten abbauen zu können, um so Geld zu sparen, um nötigen Finanzierungsentscheidungen in der Bundesregierung aus dem Weg zu gehen. Es liegt auf der Hand, dass davon abgelenkt werden soll, dass die Kliniken in einer Finanznot stecken, die dringend zu lösen ist. Dafür werden Versorgungseinschränkungen, längere Fahrtstrecken und Wartezeiten in Kauf genommen.“

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft fordert eine Qualitätsdebatte für Patientinnen und Patienten statt haltloser Panikmache: „Minister Lauterbach soll Ross und Reiter nennen, wenn er konkrete Belege für schlechte Qualität in einem Krankenhaus hat. Schließlich erstellen die Kliniken jedes Jahr Qualitätsberichte mit jeweils mehreren 100 Seiten, auf die der Minister aber überhaupt nicht eingeht. Wir fordern dazu auf, endlich die Bürokratiehürden und die veralteten Datenschutzregelungen zu ändern, die immer noch zu ganz praktischen Qualitätsproblemen führen, weil Behandlungsdaten und digitale Unterstützungen zur weiteren Qualitätsverbesserung nicht durchgängig genutzt werden können.“

Und mit Blick auf die Krankenhausreform sagt der BKG-Geschäftsführer abschließend: „Es ist naiv zu glauben, dass die reine Verlagerung einer Behandlung von einem Krankenhaus in ein anderes, vielleicht größeres Krankenhaus automatisch zu Qualitätsverbesserungen führen wird. Vielmehr sind unter anderem die Rechtzeitigkeit der Diagnostik, die Einbindung der Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, die Führung der Patientenakte, Qualifikation und Erfahrung im jeweiligen Behandlungsteam sowie die Qualitätssicherungsprozesse entscheidend. Mit einer pauschalen Diskussion über Krankenhausstandorte macht es sich Prof. Lauterbach zu einfach.“

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