erschienen am 18.10.2023 Stillstand im Bund führt zu Klinikinsolvenzen

Seit gut einem Jahr machen die Krankenhäuser in Deutschland mit ihrer Kampagne „Alarmstufe Rot“ auf ihre prekäre finanzielle Situation aufmerksam. Vor knapp einem Monat protestierten die Krankenhausverantwortlichen vor dem Brandenburger Tor in Berlin und gleichzeitig die Beschäftigten in deren Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet.

Derweil melden immer mehr Kliniken Insolvenzen oder Schutzschirmverfahren an. Die Menschen in den Kliniken sind maximal verunsichert, frustriert und von der Bundespolitik enttäuscht.

„Unsere Sorgen werden immer größer, denn verlässliche Antworten aus dem Bundesgesundheitsministerium bleiben weiter aus,“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Roland Engehausen, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Gegenstand der Anhörung ist die Forderung der Unionsfraktion sowie der Fraktion „Die Linke“ nach einem Vorschaltgesetz.

Wenn Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach bezüglich der Finanzierungslücke weiterhin nur auf seine geplante Krankenhausreform hinweist, obwohl diese mit einer reinen Umverteilung erst ab 2027 wirken würde, dann müssen wir deutlich machen: Dieses ständige Ablenkungsmanöver können wir nicht mehr so stehen lassen. Der Bund nimmt derzeit offenbar bewusst viele Insolvenzen in Kauf und tut so, als ob dies nicht seine Verantwortung sei. Dies ist ein enormes Risiko für die medizinische Versorgung und übrigens auch für den gesellschaftspolitischen Zusammenhalt.“, kritisiert Engehausen den derzeitigen Stillstand.

Aus Sicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft hilft es auch nicht, wenn nur bereits bestehende Ansprüche etwas schneller an die Kliniken ausgezahlt werden würden, wie teilweise aus der Bundespolitik zu hören ist.

„Entscheidend für die Insolvenzabwehr ist ein verlässlicher und dauerhafter Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen seit 2022“, fordert Engehausen und ergänzt: „Wir können uns keine Taschenspielertricks mehr leisten, nur, weil der Bund weiterhin gerne die nachgewiesenen Kostensteigerungen aus der regulären Vergütung heraushalten möchte.“

Aus Sicht der BKG wird der entstehende Schaden durch den fehlenden Inflationsausgleich bei den Krankenhauserlösen für die Beschäftigten und für die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger immens sein.

Damit werden außerdem die Ziele der künftigen Krankenhausreform massiv gefährdet, weil vorab ein kaltes Kliniksterben unvermeidlich ist.

„Zur Insolvenzvermeidung benötigen die Krankenhäuser jetzt die verbindliche Zusage, dass die Kostensprünge durch die Inflation seit 2022 in der regulären Vergütung künftig verlässlich und unmittelbar berücksichtigt werden“, fasst Engehausen die Kernforderung der BKG zusammen.

Zum Hintergrund:
Bis April 2024 versucht die Bundesregierung die inflationsbedingten Kostensteigerungen über einen zeitlich befristeten Hilfsfonds auszugleichen, der jedoch danach ausläuft. Ein Ausgleich der vollen Kostensteigerungen bei den regulären Erlösen ist derzeit durch eine bundesgesetzliche Begrenzung nicht möglich. Die Krankenhäuser müssen daher für ihre Fortführungsprognose in 2024 bereits mit reduzierten Erlösen kalkulieren, obwohl die Kosten weiterhin steigen.
Die seit 2022 aufgelaufene Lücke in den regulären Erlösen für die Krankenhäuser, die nicht durch eigene Sparmaßnahmen ausgeglichen werden können, betragen nach Berechnungen der BKG und gleichlautend auch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mindestens 4 %.
Hinzu kommen im nächsten Jahr hohe Tarifsteigerungen, die ohne vollständigen Ausgleich eine weitere Finanzierungslücke aufreißen.
Daraus ergibt sich bereits jetzt bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne für 2024 eine dramatische Insolvenzgefahr für die Krankenhäuser überall in Deutschland.
Nach Erkenntnissen der DKG mussten bundesweit bereits über 30 Klinken in den letzten Monaten Insolvenz oder ein Schutzschirmverfahren anmelden. Auch in Bayern sind die ersten drei Kliniken davon betroffen.

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