erschienen am 12.12.2024 Krankenhausgesellschaft informiert über Fakten zur Krankenhausreform

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) informiert auf ihrer Homepage über die Fakten zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das zum 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz weist nach mehrheitlicher Überzeugung eklatante Schwächen auf, die sowohl für Kliniken selbst als auch für die Patientenversorgung erhebliche Folgen mit sich bringen wird. Hierzu zählen unter anderem die ungeeigneten Finanzierungsregelungen der sog. Vorhaltevergütung sowie die unzureichende Berücksichtigung der Versorgungsrealität.

Christina Leinhos, stellvertretende Geschäftsführerin der BKG: „Mit den Informationen auf unserer Homepage wollen wir Transparenz und Klarheit schaffen. Wir fassen die Fakten zur Krankenhausreform zusammen und unterziehen die Überschriften des Gesetzes einem Realitäts-Check.“

Nach hitziger Debatte im Bundesrat wurde die Krankenhausreform Ende November endgültig beschlossen. Zwar wiesen alle Länder in der Debatte auf dringende Nachbesserungsbedarfe hin – angesichts der Regierungskrise im Bund sahen die Länder mehrheitlich jedoch nicht ausreichend Zeit, um in einem Vermittlungsausschuss diese Nachbesserungen noch bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages erreichen zu können. Das KHVVG zielt darauf ab, die stationäre Versorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren.

„Die Krankenhausreform lässt viele Fragen offen – Krankenhausverantwortliche können kaum abschätzen, wie sich das KHVVG auf ihre Kliniken und die Versorgung vor Ort auswirken wird. Wir werden daher Anfang Januar in einem verbandsinternen Symposium zusammen mit dem Verband der Krankenhausdirektoren, Landesgruppe Bayern, die Auswirkungen der Krankenhausreform gemeinsam mit Geschäftsführungen und Expert:innen aus den Kliniken diskutieren. Zudem werden wir aus dem Symposium heraus unsere Forderungen an eine neue Bundesregierung konkretisieren, an welchen Stellen das KHVVG dringend nachgebessert werden muss“, so Christina Leinhos.

Christina Leinhos abschließend: „Doch nicht nur das KHVVG muss nachgebessert werden – wir erwarten von einer neuen Bundesregierung Antworten auf die begrenzten Ressourcen unseres Gesundheitswesens. Konkret braucht es eine gezieltere Patientensteuerung. Dafür sind alle Akteure des Gesundheitswesens gefordert.“

Hier gelangen Sie zu den Informationen der BKG:

Die Krankenhausreform | Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.

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