Die Krankenhausreform

Im Rahmen einer vollumfänglichen Krankenhausreform wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 22. November 2024 nach hitziger Debatte durch den Bundesrat beschlossen. Alle Länder haben auf dringende Nachbesserungsbedarfe hingewiesen, aber vor dem Hintergrund der Regierungskrise im Bund sahen die Länder mehrheitlich keine ausreichende Zeit, um in einem Vermittlungsausschuss diese Nachbesserungen noch bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages erreichen zu können.

Das KHVVG tritt damit in der vom Deutschen Bundestag am 17.10.2024 beschlossenen Fassung am Tag nach der Verkündung in Kraft und zielt darauf ab, die stationäre Versorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren.

1. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – die Fakten für Kliniken und Patient:innen

Im Rahmen einer vollumfänglichen Krankenhausreform wurde das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 22. November 2024 nach hitziger Debatte durch den Bundesrat beschlossen. Alle Länder haben auf dringende Nachbesserungsbedarfe hingewiesen, aber vor dem Hintergrund der Regierungskrise im Bund sahen die Länder mehrheitlich keine ausreichende Zeit, um in einem Vermittlungsausschuss diese Nachbesserungen noch bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages erreichen zu können.

Das KHVVG tritt damit in der vom Deutschen Bundestag am 17.10.2024 beschlossenen Fassung am Tag nach der Verkündung in Kraft und zielt darauf ab, die stationäre Versorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Angesichts der stetig steigenden Kosten, regionaler Ungleichheiten in der Versorgung und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung dringlicher denn je.  

Allerdings weist die beschlossene Fassung erhebliche Schwächen auf, die sowohl für Kliniken als auch für die Patientenversorgung erhebliche Folgen mit sich bringen. Hierzu zählen unter anderem die ungeeigneten Finanzierungsregelungen mit der Vorhaltevergütung sowie die unzureichende Berücksichtigung der Versorgungsrealität, wodurch die Qualität der Patientenversorgung gefährdet wird.

1. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont, dass die geplante Reform eine Entökonomisierung des Systems anstrebt. Kern der Reform ist die Einführung der Vorhaltefinanzierung.

Die angekündigte Entökonomisierung durch Vorhaltepauschalen wirft mehrere kritische Fragen auf. Wir haben große Zweifel daran, dass die geplante Finanzierung tatsächlich den ökonomischen Druck auf Kliniken ausreichend und langfristig mindert. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Erlöse der Krankenhäuser weiterhin maßgeblich von der Zahl der behandelten Patient:innen abhängig sind. Folglich bietet die Vorhaltefinanzierung keine verlässliche Existenzsicherung gegenüber Krankenhäusern – insbesondere in Flächenländern. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung können weiterhin keine Einnahmeverluste ausgeglichen werden, die durch einen allgemeinen Rückgang der Patientenzahlen (z.B. saisonbedingt) oder durch den Verlust von Leistungsbereichen infolge der Krankenhausplanung entstehen.  

2. Das BMG hebt hervor, dass das KHVVG darauf abzielt, die Bürokratie in Krankenhäusern zu reduzieren.  

Das Gesetz beinhaltet aus unserer Sicht einen erheblichen Anstieg der Bürokratie, anstatt diese zu reduzieren. Es ist dringend erforderlich, Krankenhäuser effektiv zu entlasten und diese nicht durch neue Verpflichtungen wie z.B. der Ergänzung der Vorhaltefinanzierung zusätzlich zum bestehenden DRG-System mit weiteren Bürokratieauflagen zu belasten.

Detailliertere Informationen können Sie zudem unserem BKG-Faktencheck zum KHVVG entnehmen.

1. Kurzfristige Auswirkungen für Patient:innen

Wird die Krankenhausreform – ohne Deckung der angestauten Defizite – unverändert umgesetzt, drohen weitere Insolvenzen bzw. Klinikschließungen, wodurch eine flächendeckende Patientenversorgung nicht sicher aufrechterhalten werden kann. In der Folge ist mit Engpässen, langen Wartelisten und ungleichen Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land (insbesondere für Flächenländer) zu rechnen.

2. Mittelfristige Auswirkungen für Patient:innen

Der wirtschaftliche Druck auf Kliniken könnte zu einer Konzentration auf wirtschaftlich lukrative Behandlungen führen, während weniger profitable, aber dringend notwendige Leistungen eingeschränkt werden. Dies könnte folglich die regionale Versorgungslage und Gleichbehandlung gefährden.

3. Langfristige Auswirkungen für Patient:innen

Es ist damit zu rechnen, dass mit der Zentralisierung und Schließung bzw. Umwandlung von Kliniken eine Vielzahl ärztlicher Weiterbildungsstellen wegfallen. Dies hätte langfristig zur Folge, dass qualifizierte Ärzt:innen als Nachfolge in der ambulanten Versorgung (primär in ländlichen Regionen) fehlen und sich die ohnehin angespannte Versorgungslage im niedergelassenen Bereich noch weiter verschärft.

2. Beschlossenes KHVVG: Handlungsbedarf auf allen Ebenen

Neue Regierung muss handwerkliche Fehler der Krankenhausreform korrigieren

Die Ziele der Krankenhausreform sind prinzipiell richtig, aber die Umsetzung im KHVVG ist handwerklich schlecht, zu komplex und lässt viele praktische Umsetzungsfragen offen. Es besteht daher die große Erwartung, dass die nächste Bundesregierung zeitnah Nachbesserungen auf den Weg bringt.

Dabei geht es nicht um eine Rückabwicklung des Gesetzes, allerdings um Nachbesserung im Sinne einer realistischen Umsetzbarkeit ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Aus Sicht der BKG muss eine neue Bundesregierung rasch Korrekturen vornehmen:

  • Leistungsgruppen und Strukturvorgaben auf den in Nordrhein-Westfalen bereits erprobten und anerkannten Reformprozess beschränken.
  • Die Berechnung der neuen Vorhaltevergütung auf ein gezieltes fallzahlenunabhängiges Zuschlagssystem umstellen.
  • Notwendige Ausnahmen müssen in der politischen Verantwortung der Länder möglich sein, wenn ansonsten die Sicherstellung der Versorgung offenkundig (beispielsweise im ländlichen Raum) bedroht ist.
  • Die in den Jahren 2022 bis 2024 entstandene Inflationslücke ist für bedarfsnotwendige Krankenhausbehandlungen endlich auszugleichen.

Bayerns Kliniken schauen nach vorne – wir entwickeln die stationäre Versorgung in Bayern weiter

Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung wird mit Blick auf den demographischen Wandel, den Kostendruck sowie zunehmenden Fachkräftemangel, zur zentralen Herausforderung. Mit dem beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) rückt Bayern als Flächenland dabei besonders in den Fokus.

Die Verantwortung zur Entwicklung einer tragfähigen stationären Versorgung liegt nun verstärkt bei der Landesplanung. Hierzu zählt primär die Schaffung entsprechend notwendiger Rahmenbedingungen, um den Zugang zu hochwertigen Krankenhausleistungen weiterhin flächendeckend gewährleisten zu können. Die Länder stehen dabei vor der Aufgabe, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu entwickeln, die sowohl Patient:innen als auch Kliniken gerecht wird.

Die neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen erfordern, dass Krankenhausträger für ihre Kliniken ihre Rolle innerhalb der Versorgungslandschaft grundlegend neu definieren. Dabei müssen mögliche Kooperationen geprüft und eine Neuausrichtung mit einem angepassten Leistungsangebot in Betracht gezogen werden. Im Mittelpunkt steht jedoch stets die Orientierung an den Bedürfnissen der Patient:innen vor Ort, um eine passgenaue und hochwertige Versorgung nachhaltig sicherstellen zu können.

Raus aus dem Hamsterrad – vermeidbare stationäre Behandlungen senken und notwendige Behandlungen fairer finanzieren

Mit Blick auf den internationalen Vergleich wird deutlich, dass das deutsche Gesundheitssystem unter einer hohen Zahl an Patientenkontakten leidet und zu viele stationären Behandlungen vorweist – allerdings zu Preisen je Behandlungsfall, die deutlich unterdurchschnittlich sind. Beides muss korrigiert werden nach dem Prinzip „Behandlungszahlen senken, Erlöse je notwendiger Behandlung erhöhen“.

Für eine gezieltere Patientensteuerung sind verschiedene Faktoren und Akteure erforderlich, die gemeinsam Verantwortung übernehmen, um eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen:  

  • Die Krankenkassen z.B. bei der Weiterentwicklung von integrierten Versorgungsmodellen
  • Die hausärztliche Versorgung als Primärversorger und sogenannter Gatekeeper
  • Entlastung der akuten Versorgungsstrukturen z.B. mit der geplanten Notfallreform und der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ)
  • Die Stärkung der Eigenverantwortung durch die Patient:innen

Die Patientensteuerung ist dabei kein Allheilmittel, jedoch ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gesundheitswesen. Durch gezieltere Steuerung der Patient:innen und einer wirksameren Prävention sowie durch den Ausbau digitaler und telemedizinischer Angebote könnten die Versorgungsangebote ohne Überlastung der sozialen Sicherungssysteme langfristig wieder effizienter gesichert werden.