Grundsätze der Krankenhausplanung in Bayern
Die Krankenhausplanung legt die Standorte und die stationären Leistungsangebote der Krankenhäuser fest. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellt unter Mitwirkung des Bayerischen Krankenhausplanungsausschusses den Krankenhausplan für den Freistaat Bayern auf. Dieser stellt die für die bedarfsgerechte Versorgung erforderlichen Krankenhäuser nach Standort, Bettenzahl, Fachrichtung und Versorgungsstufe dar.
Der Krankenhausplan wird jährlich fortgeschrieben. Dabei ist es – nicht zuletzt wegen des rasanten und unaufhaltsamen medizinisch-technischen Fortschritts – schwierig, langfristige Aussagen zu treffen. Nach derzeitigen Erfahrungen ist mit einer Entwicklung zu rechnen, die einerseits ständig neue, zusätzliche und meist aufwendige Behandlungsarten ermöglicht, was den Bedarf an stationären Krankenhausleistungen steigert, während andererseits Leistungsbereiche zunehmend auch ambulant erbracht werden können.
Die erfolgte Zuordnung zu Versorgungsstufen ist keine bewertende Klassifizierung, weshalb auch von besonderen Bezeichnungen abgesehen wurde. Hierbei wird vielmehr der Versorgungsauftrag festgelegt, den der einzelne Krankenhausträger innerhalb des abgestuften Systems der Krankenhausversorgung zu erfüllen hat.
Krankenhäuser der ersten Versorgungsstufe dienen der Grundversorgung. Sie sollen in Abhängigkeit vom bestehenden Bedarf an akutstationärer Grundversorgung in Oberzentren und möglichen Oberzentren und Mittelzentren zur Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche Mittelzentren mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte geeignet.
Krankenhäuser der zweiten Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Sie sollen entsprechend dem im Einzelfall gegebenen Bedarf an differenzierter Schwerpunktversorgung in Oberzentren zur Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche Mittelzentren mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte geeignet.
Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe halten im Rahmen des Bedarfs ein umfassendes und differenziertes Leistungsangebot sowie entsprechend medizinisch-technische Einrichtungen vor. Hochschulkliniken nehmen Aufgaben der dritten Versorgungsstufe wahr. Sie sind unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben aus Forschung und Lehre in die Krankenhausplanung einzubeziehen. Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe sollen je nach Bedarfslage in Oberzentren zur Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche Oberzentren als Standorte geeignet, wenn ein tragfähiger Verflechtungsbereich gegeben ist.
Fachkrankenhäuser nehmen nur Patient:innen mit bestimmten Krankheiten oder bestimmter Altersstufen auf. Einer Versorgungsstufe werden diese Häuser nicht zugerechnet.
Den aktuellen bayerischen Krankenhausplan können Sie hier kostenlos herunterladen.
(Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium – Bayerischer Krankenhausplan 2024;
49. Fortschreibung; Stand: 01.01.2024)