Fachweiterbildungen (DKG)
DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung
In den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und in der Notfallpflege wurde die DKG-Empfehlung überarbeitet.
Die überarbeitete DKG-Empfehlung ist am 01.05.2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige DKG-Empfehlung vom 29.09.2015 zuletzt geändert am 22.06.2021.
Wir leiten Sie zur Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) weiter. Hier finden Sie die Antragsunterlagen (Vertragsmuster, Formulare) für fachbezogene Fachweiterbildungen, die bei Gründung einer Weiterbildungsstätte für Weiterbildungen von Pflegepersonen oder der Aufnahme einer Einrichtung in einen Weiterbildungsverbund ausgefüllt bei der BKG einzureichen sind.
Weitere Unterlagen:
Aktuelle Informationen zur Weiterbildung Praxisanleitung
Weiterbildung Praxisanleitung (DKG) für ATA/OTA und Notfallsanitäter:innen kann ab 2023 weiterhin angeboten werden
Wir informierten darüber, dass in Bayern mit der Änderung der Verordnung der Ausführungsverordnung des Pflege -und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) zum 01.01.2021 eine landesrechtliche Regelung zur Weiterbildung Praxisanleitung in Kraft getreten ist.
Vor dem Hintergrund, dass die Empfehlungen zur Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß den Empfehlungen der DKG in den Bundesländern nur dann zur Anwendung gelangen, wenn keine landesrechtlichen Regelungen vorliegen, entschied die DKG im März 2021 zunächst, dass die Weiterbildung Praxisanleitung nach der DKG-Empfehlung in Bayern nicht mehr angeboten werden kann.
Im Rahmen einer Übergangsregelung sollten lediglich laufende und schon in Planung befindliche Lehrgänge bis 31.12.2022 abgeschlossen werden können.
Mit Inkrafttreten des Anästhesietechnische – und Operationstechnische Assistenten Gesetzes (ATA-OTA-G) zum 21.12.2019, in dem für Praxisanleiter ebenfalls eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von 300 Stunden gefordert ist, wurde deutlich, dass die Weiterbildungsangebote in Bayern nicht ausreichen, um den Qualifizierungsbedarf für diese Ausbildung zu decken.
Aus diesem Grund und auf Bitten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) haben wir uns mit der DKG beraten, um dem hohen Qualifizierungsbedarf für Praxisanleiter:innen in Bayern im Interesse der Krankenhäuser und insbesondere der ATA- und OTA-Auszubildenden, ein adäquates Angebot entgegensetzen zu können.
Im Ergebnis der Beratungen konnten wir uns mit der DKG darauf verständigen, dass die bayerischen Weiterbildungsstätten auch nach dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.12.2022 die Weiterbildung Praxisanleitung nach Empfehlung der DKG, begrenzt auf die Berufsgruppen ATA/OTA und Notfallsanitäter weiterhin durchführen können.