§ 118 Abs. 3 SGB V - neu ab 01.09.2021 Psychosomatische Institutsambulanzen in Bayern
- 5. Nachtrag mit neuen Videosprechstundenziffern ab 01.07.2024 (Bitte Anlage 5, Punkt 2.1.19 mit den Bedingungen für Videosprechstunden beachten!)
- Landesvertrag nach § 118 Abs. 3 SGB V ab 01.09.2021
- 4. Nachtrag mit neuen Preisen 2023 und 2024: Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Rechnungen der Quartale 1 und 2 2023 storniert werden müssen und die Leistungen zu den neuen Preisen neu in Rechnung gestellt werden müssen!
- 3. Nachtrag zur Landesvereinbarung zum 01.01.2023
- 2. Nachtrag zum 01.01.2022 (Anlage 1 - Vergütungsanpassung)
- 1. Nachtrag zum 01.01.2022 (amBADO-Fragebögen - Anhang 1 zu Anlage 3)
- Vereinbarung der Leistungserbringerverbände zur Verteilung der Kosten im Jahr 2023 für die vertraglich vereinbarte QS der PsIA und Auswertung durch das aQua-Institut (Stand 06/2023)
- Nachweisverfahren Bundesebene an das DKI für 2023
Frist: 31.03.2024
Struktur- und Leistungsbericht 2023 Link: https://cloud.dki.de/index.php/s/XWne6hq...
Passwort: PsIA@DKI9516
Zusätzlich ist die Datei per E-Mail an den bayerischen Krankenkassenverteiler zu versenden. - PIA-Doku-Vereinbarung (inkl. PsIA: Thema Übermittlung der Zusatzleistungsschlüssel nach § 301 SGB V) der Bundesebene (Stand 09/2019)
- Nachweis und Beantragung einer PsIA mit Anlage 6 bei der Prüfungsstelle ARGE-Pruefungsstelle@by.aok.de einzureichen
E-Mail und Postadressen zur Beantragung einer BSNR/NBSNR - Folien „Schritte zur PsIA“ (Stand 11.04.2023)
- BKG-Erfassungstool - Quartalsdatenerfassung Bayern
Wichtiger Hinweis zur Datenerfassung ab 1. Quartal 2023:
Erfassung über Dateien - PIA-PsIA-Portal Bayern (gsg-online.com)
Mehr Informationen unter:
Fachthema: Ambulante Leistungsbereiche | Klinikinformations- und Wissensportal (kiwi-bkg-online.de)