Wer hilft unseren Krankenhäusern?

Defizit-Uhr bayerischer Krankenhäuser

Wie entsteht das Defizit für die Krankenhäuser? Wie werden die Zahlen berechnet?

Die fehlende Berücksichtigung der Inflation und Kostenexplosion bei den Klinikerlösen gefährden die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser extrem. Jeden Tag ab dem Frühjahr 2022 verzeichnen die Kliniken ein wachsendes Defizit, weil ihre Kosten weit stärker steigen, als die Erlöse, die sie für die Patientenbehandlung von den Krankenkassen erhalten. Anders als die meisten Unternehmen durften die Krankenhäuser ihre Preise nämlich nicht an die Inflationsentwicklung anpassen. Die Bundespolitik hat die jährlichen Preisanpassungen gesetzlich unterhalb der nachgewiesenen Kostensteigerung begrenzt.  

Bundesweit gilt:
Diese Preissteigerung, lag im Jahr 2022 bei 2,3 %, die branchenspezifische Inflationsrate aber bei 7,9 %.
Dadurch ergab sich schon im Jahr 2022 monatliches Defizit von 440 Mio. Euro bundesweit.
Im Jahr 2023 liegt die Veränderungsrate bei 4,3 %, die Inflationsrate aber noch immer bei 6,6 %. Monatlich ergeben sich damit Defizite in Höhe von 500 Mio. Euro, dabei sind neben den ursprünglichen pauschalen Energiehilfen auch die zusätzlichen pauschalen Hilfen aus dem Energiepakt, die in zwei Tranchen im 2. Halbjahr fließen sollen, schon jetzt linear eingerechnet.

Die aktuelle DKG-Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Defizit-Uhr finden Sie hier

Für den Freistaat Bayern haben wir die Defizit-Uhr angepasst. Dabei wird berücksichtigt, dass der zusätzliche bayerische Härtefallfonds in Höhe von 100 Mio. Euro für 2023 die Lage der Krankenhäuser im Freistaat gegenüber den bundesweiten Entwicklungen etwas verbessert. Die Kernproblematik einer systematischen Unterfinanzierung und Verweigerung einer auskömmlichen Vergütung durch bundesgesetzliche Regelungen trifft aber auch die Krankenhäuser in Bayern mit voller Wucht. Jede Stunde kommen 2023 rechnerisch 99.768 € rechnerisches Defizit in den bayerischen Krankenhäusern dazu. Dieser Wert würde sich nach dem Auslaufen der Hilfsfonds 2024 sogar noch erhöhen, wenn die Berücksichtigung der Inflation bei den regulären Erlösen weiterhin nicht erfolgt.
Ein verlässlicher Ausgleich der Kostenexplosion bei den Betriebskosten ist dringend erforderlich und kann vom Bundesgesetzgeber nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. 

Am 24.05.2023 veröffentlichten wir hierzu auch eine eigene Pressemitteilung.